Handeln bei Anzeichen auf sexuellen Missbrauch

  • Reagieren Sie ruhig und überlegt!
  • Auch wenn Sie den Impuls haben, sofort handeln zu wollen, ist es wichtig, erst einmal zuzuhören. Übereiltes Handeln kann zu verhängnisvollen Fehlern führen, die Ihrem Kind mehr schaden als helfen. Machen Sie sich frei von dem Druck, sofort einen Ausweg wissen und handeln zu müssen!
  • Suchen Sie sich Hilfe bei einer Person Ihres Vertrauens (aus der Familie, dem Freundeskreis oder bei einer Beratungsstelle), mit der Sie über Ihre Gefühle und Gedanken sprechen können.
  • Ihr Kind muss wissen, dass Sie ihm helfen wollen. Schaffen Sie Situationen, in denen es Vertrauen fassen kann und ermutigt wird, über seine Gefühle und Gedanken zu reden. Zeigen Sie Ihrem Kind, dass Sie ihm glauben.
  • Stimmen Sie alle weiteren Schritte altersgerecht mit Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn ab.
  • Machen Sie keine Versprechungen, die Sie nicht halten können, z.B. das Versprechen, niemandem etwas zu erzählen. Sonst erlebt ihr Kind erneut, dass sein Vertrauen missbraucht wird.
  • Vermeiden Sie Vorwürfe wie „Warum hast du mir nichts gesagt?“. Jedes Kind kostet es viel Kraft und Mut, sich einem Erwachsenen gegenüber zu öffnen. Besonders wenn der Missbrauch in der Familie passiert, haben Kinder große Angst davor, dass ihnen nicht geglaubt wird. Dann vertrauen sie sich manchmal lieber einer Person außerhalb der Familie an – nicht aus mangelndem Vertrauen, sondern aus Sorge um die Erwachsenen.
  • Sorgen Sie für Sicherheit und einen geregelten Alltag mit Schule, Hobbys und Ritualen, die auch vor dem Missbrauch zu Ihrem Leben gehörten.
  • Planen Sie keine Konfrontation des Täters ohne ausreichenden Schutz Ihres Kindes. Wenn die Vermutung zur Gewissheit wird, holen Sie sich Unterstützung bei Freunden, dem Jugendamt oder der Polizei, um Ihre Familie zu schützen.

Fragen, um mit Einrichtungsleitungen, Fachkräften und mit anderen Eltern ins Gespräch zu kommen:

  • Gibt es Regeln, wie Erwachsene die persönlichen Grenzen von Mädchen und Jungen achten sollen?
  • Gibt es vergleichbare Regeln für den Umgang der Kinder und Jugendlichen untereinander?
  • Werden Elternabende zum Thema sexuelle Gewalt und Möglichkeiten der Prävention angeboten?
  • Gibt es schon Präventionsprojekte für Mädchen und Jungen?
  • Werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung fortgebildet?
  • Mit welcher Beratungsstelle arbeitet die Einrichtung in konkreten Fällen von sexueller Gewalt und bei Fragen der Prävention zusammen?
  • Gibt es Ansprechpersonen innerhalb und außerhalb der Einrichtung für Mädchen und Jungen bzw. Eltern und Fachkräfte, wenn diese Grenzverletzungen oder sexuelle Übergriffe beobachten oder aufgrund anderer Hinweise vermuten?

Zitiert nach „Trau dich! Ein Ratgeber für Eltern“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ und https://www.bzga.de/infomaterialien/praevention-des-sexuellen-kindesmissbrauchs/trau-dich-ein-ratgeber-fuer-eltern/. Diese Auflistung gibt als Quelle wiederum „Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ an.

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